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FAQ


Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet die Abkürzung «AdF»?Nach oben

Die Abkürzung «AdF» steht für «Angehörige der Feuerwehr». Da die Feuerwehr nicht nur aus Männern besteht, wird dieser neutrale Begriff verwendet.


Was kostet ein mutwilliger, selbstverschuldeter oder ungewollter Alarm einer Brandmeldeanlage (BMA)?Nach oben

Die Feuerwehr Olten verrechnet pro Einsatz einen Pauschalbetrag von CHF 400.– .

Beachten Sie, dass Sie die Brandmeldeanlage bis zum Eintreffen des Einsatzleiters der Feuerwehr nicht in die Grundstellung verbringen, so dass die Alarmmeldung auf dem Brandmeldetableau noch abgelesen werden kann.


Weshalb entfernt die Feuerwehr keine Bienen- und Wespennester?Nach oben

Aufgrund der Chemikalien-Verordnung des Bundes gehört die Beseitigung von Insekten, wie Bienen, Wespen und Hornissen, in Olten nicht mehr zum Dienstleistungsangebot der Feuerwehr.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Oltner Umweltfachstelle auf http://www.umwelt-olten.ch .
[Umweltfachstelle Olten]


Weshalb schaltet die Feuerwehr das Martinshorn in der Nacht ein?Nach oben

Eine Fahrt mit Sondersignalen bedeutet für den/die Fahrer/in der Feuerwehr ein Höchstmass an Konzentration. Eine Sondersignal-Fahrt heisst, dass eine visuelle Signalisation (= Blaulicht) und eine auditive Signalisation (= Martinshorn) vorliegen muss. Diese Signale müssen grundsätzlich zusammen eingeschaltet werden und bilden nur im Doppelpack eine Sicherheit – am Tag und in der Nacht. Selbstverständlich versucht die Feuerwehr gerade in Ruhezeiten auf die Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Dies ist leider auf Grund des Eigenschutzes und der Verkehrssicherheit nicht immer möglich.


Wieviel kostet ein Feuerwehreinsatz?Nach oben

Im Gebäudeversicherungsgesetz des Kanton Solothurn steht dazu:

§73 Aufgaben der Feuerwehr
2 Die Hilfeleistung der Feuerwehr ist unentgeltlich. Bei Bewachungsaufgaben
können die Dienstleistungskosten dem Veranstalter belastet werden.

3 Die Pflicht zur Hilfeleistung in andern Gemeinden und der Entschädigungsanspruch werden durch die Verwaltungskommission geregelt.

§75 Rückgriff
1 Auf Personen, die den Einsatz der Feuerwehr durch eine vorsätzliche rechtswidrige Handlung oder Unterlassung nötig gemacht oder veranlasst haben, kann für alle Auslagen aus dem Einsatz Rückgriff genommen werden.

2 Die Gemeinde kann festlegen, dass die Kosten weiterer notwendiger Einsätze gedeckt werden durch:
a) Personen, denen mit dem Einsatz bei Unglücksfällen (ausgenommen Brand-, Explosions- und Elementarereignisse sowie Katastrophen und dergleichen) Hilfe geleistet wurde;
b) Eigentümer von Brandmelde- und Löschanlagen bei wiederholtem Fehlalarm; die Verwaltungskommission erlässt ein Reglement;
c) Antragsteller von Dienstleistungen bei besonderen Vorkommnissen oder Veranstaltungen.»

4 Grundlage für die Verrechnung von Einsatzkosten ist ein von der Gemeindeversammlung genehmigter Entschädigungstarif.

Weitere Kosten sind im Entschädigungstarif der Feuerwehr Olten festgelegt, siehe Gebühren und Tarife



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